SSRQ FR I/2/8 124.20-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 124.20-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Gendre-Motta – Instruction
1647 février 1.
Texte édité
Gefangne
Anni Motta die GindronnaPersonne : ist unbeständig. Hatt
doch endtlich mit vorgangnen vilen variationen ihre
erste bekhandtnusTerme : bestättiget. Myn herren findend
den handelTerme : sehr bedencklich, deßwegen soll sie noch ein mahl
ernstig examiniert werden.
doch endtlich mit vorgangnen vilen variationen ihre
erste bekhandtnusTerme : bestättiget. Myn herren findend
den handelTerme : sehr bedencklich, deßwegen soll sie noch ein mahl
ernstig examiniert werden.
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