SSRQ FR I/2/8 125.14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 125.14-1
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Jenon Joye-Débieux – Anweisung
1646 November 22.
Edition Text
Gefangne
Jenon DebieuPerson: , welche gestert des meistersTerm: abwesenheit wegen nit hatt mögen an die zwechelenTerm: geschlagen werden, es aber hütt umb acht uhrenTime: 8:00 geschechen soll. M hMeine herren des
gerichts habend gwalt, für sambstag ihren den bychtvatterTerm:
zu laßen, vor gericht gestelt zu werden oder aber inzuhalten biß 8 tagDuration: 8 days, wo etwanTerm: ein confrontaonconfrontation von nöthen
wäre.
gerichts habend gwalt, für sambstag ihren den bychtvatterTerm:
zu laßen, vor gericht gestelt zu werden oder aber inzuhalten biß 8 tagDuration: 8 days, wo etwanTerm: ein confrontaonconfrontation von nöthen
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