SSRQ FR I/2/8 125.14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 125.14-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jenon Joye-Débieux – Instruction
1646 novembre 22.
Texte édité
Gefangne
Jenon DebieuPersonne : , welche gestert des meistersTerme : abwesenheit wegen nit hatt mögen an die zwechelenTerme : geschlagen werden, es aber hütt umb acht uhrenHeure : 8:00 geschechen soll. M hMeine herren des
gerichts habend gwalt, für sambstag ihren den bychtvatterTerme :
zu laßen, vor gericht gestelt zu werden oder aber inzuhalten biß 8 tagPériode : 8 jours, wo etwanTerme : ein confrontaonconfrontation von nöthen
wäre.
gerichts habend gwalt, für sambstag ihren den bychtvatterTerme :
zu laßen, vor gericht gestelt zu werden oder aber inzuhalten biß 8 tagPériode : 8 jours, wo etwanTerme : ein confrontaonconfrontation von nöthen
wäre.
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