SSRQ FR I/2/8 133.12-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 133.12-1
License: CC BY-NC-SA
Jean Jolion – Anweisung
1647 September 6.
Edition Text
Gefangne
Jean JolionPerson: hatt die vollige torturTerm: des keyßerlichen
rechtensTerm: ohne bekhandtnusTerm: ußgestanden. Das examenTerm:
[p. 379bis]Page breakist doch wichtigTerm: unnd hatt schwäre realiteten. Man soll
mit ihme noch etwas zytts ynhalten, wylen noch andere gefangne
herabkommend. NachwerthsTerm: nach befinden, soll er nach discretionTerm:
an die zwechelenTerm: geschlagen werden.
rechtensTerm: ohne bekhandtnusTerm: ußgestanden. Das examenTerm:
[p. 379bis]Page breakist doch wichtigTerm: unnd hatt schwäre realiteten. Man soll
mit ihme noch etwas zytts ynhalten, wylen noch andere gefangne
herabkommend. NachwerthsTerm: nach befinden, soll er nach discretionTerm:
an die zwechelenTerm: geschlagen werden.
Metadata