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SSRQ FR I/2/8 137.1-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 137.1-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Elsi Schafer-Poffet – Verhör

1647 September 16.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 474–475
  • Originaldatierung: 1647 September 16
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

JaquemardOrt: , 16ten septembrisSprachwechsel: Latein 47Originaldatierung: 16.9.1647
HrAbkürzung HeydtPerson: , ammanBegriff:

JrJunker von TornierPerson: , hrAbkürzung vennerBegriff: PossardtPerson:

TechtermanPerson: , SchallerPerson:

LaryPerson: , jrjunker ReyffPerson:

Des GrangesPerson: , VonderweydtPerson:

ßSolvitSprachwechsel: Latein.Hinzufügung am linken Randa

Elßy BooffetPerson: , Hanßen SchaffersPerson: hußfrouw von MischlerenOrt: , kilchöryBegriff:
ÜberstorffOrt: , die ettlicher wider Anni WäberinPerson: ußgestoßner
unnd erdichter scheltredenBegriff: halben, derentwegen sie in einHinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichenb grichtlichen
processumSprachwechsel: Latein wider ein ander erwachßen, gefäncklich yngezogen
unnd von wollgedachten hhrenherren eines ehrsammen gerichts examiniert c–unnd erfragt wordenKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: worden–c, uß wellicher ursach sie den
knaben angedütner WäberinPerson: underwißen, abgerichtetBegriff: unnd
ihme bevohlen, das er sagen solle, syn mutter hab in eineren
pfannen grüne salbBegriff: gemacht unnd geredt, sie wölle darmit
sie, die gefangne, verhäxenBegriff: . Unnd so er es vorwährtsBegriff: anderer
dorffgenossen reden wölle, so werde sie ihm einen batzenWährung: 1 Batzen geben?

Andtwortet, es werde sich in ewigkheit nit erfindenBegriff: , das sie
disen knaben oberzelter oder anderer gestalt jehmahlenHinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichend instruirtBegriff: nochKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: habee
zu derglychen reden veranlasset, vihl minders zu ihrem huß berufft habe. Derselb aber uß bevelchBegriff: syner mutter zum huß,
sogar in die stuben kommen unnd etwas gelts, als namblichen
zwo kronenWährung: 2 Kronen , soHinzufügung oberhalb der Zeilef die gefangne ihren schuldig ist, abgevorderet unndt
ihren vorwarthsBegriff: anderer anweßenden hußgenossen erzelt, wie
synKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: ihrg mutter in der kucheBegriff: grüne salbBegriff: zugerichtet unnd gesagt,
sie wölle die gefangne darmit verhäxenBegriff: . Deßwegen er sie warnen
wöllen, uff das sie sich ihrer bemüssigen unndt verhüttenBegriff: möge.
Nach
verhör sollicher unnd derglychen worten, (deren sie sich höchlich verwundert,
auch darab sehr erschrockhen), sie ihme gesagt, ob er angeregte wort
dem geistlichen hrnherrn daselbsten zu ÜberstorffOrt: anzeigen und vorreden
dörffte, unndt er mit «Ja» geandtworttet. Ist sie sampt dem
knaben zum ehrw hrnehrwürdigen herrn gangen, demme er h–der knabHinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen–h unnd sie sammentlichBegriff:
diß oberzelt weßen angezeigt, ohne das sie ihemahlen ihne underwißen noch instruirtBegriff: habe.
Der knab habs anderen mehr
erzelt. Auch gesagt, do es ein klein wenig gehaglet, er wüsse woll,
von wannen daß wätter endtsteht. Es syend lüthBegriff: , die in der
KürseOrt: solches ungwitterBegriff: verursachend.
Läugnet, das sie ihrem söhnswybBegriff: i–und dem SommerrauwPerson: Hinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen–i gesagt und angemuthetBegriff: habe, das sie wegen ihrer habenden
[S. 475]Seitenumbruchkranckheiten wider gerürte WäberinPerson: einen zwyffell fassen sollend.
Ihr sönhswybBegriff: , welches zwar wegen eines verlohrnen haupttüchlynsBegriff:
wider sie zornig worden, habe es niehmahlen geredt. Wirdt sich auch niehmahlen warhafft erfindenBegriff: , das sie mitKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: dj derglychen wortten ußgefahren unnd disenKorrektur überschrieben, ersetzt: werdenk knaben alßo abgerichtetBegriff: habe. Dan derselb ihren
den handellBegriff: ungefragt obangeregter gestalt erzelt unnd angezeigt.
Ob dem aber also, ist ihren unbewußt.
Erfragt, ob sie wegen ihres
ehemans unnd diser WäberinPerson: , als wan sie einander lieb hättend, nit
ein zwyffell gehabt? Sagt «jha», möge aber nit wüssen, ob dem also,
wie sie gezwyfflet. Bittet umb gnad.

Anmerkungen

  1. Hinzufügung am linken Rand.
  2. Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.
  3. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: worden.
  4. Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.
  5. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: habe.
  6. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  7. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: ihr.
  8. Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.
  9. Hinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen.
  10. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: d.
  11. Korrektur überschrieben, ersetzt: werden.