SSRQ FR I/2/8 138.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 138.2-1
License: CC BY-NC-SA
Georges Crety, Catherine Crety, Claude Crety – Anweisung
1648 April 2.
Edition Text
Procez MonthenachPlace:
George CrettyPerson: , so allhie gfänglich inligt und wegen
der hexeryTerm: verdacht ist, soll durch das gricht ernstlich
examiniert und doruff mitt dem lähren seillTerm: uffzogenTerm:
werden. Der hAbbreviation landvogtTerm: soll auch die kind1 eins
in abwäsenTerm: des andern woll examinieren und die information überschiken.
der hexeryTerm: verdacht ist, soll durch das gricht ernstlich
examiniert und doruff mitt dem lähren seillTerm: uffzogenTerm:
werden. Der hAbbreviation landvogtTerm: soll auch die kind1 eins
in abwäsenTerm: des andern woll examinieren und die information überschiken.
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