SSRQ FR I/2/8 138.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 138.2-1
Licence : CC BY-NC-SA
Georges Crety, Catherine Crety, Claude Crety – Instruction
1648 avril 2.
Texte édité
Procez MonthenachLieu :
George CrettyPersonne : , so allhie gfänglich inligt und wegen
der hexeryTerme : verdacht ist, soll durch das gricht ernstlich
examiniert und doruff mitt dem lähren seillTerme : uffzogenTerme :
werden. Der hAbréviation landvogtTerme : soll auch die kind1 eins
in abwäsenTerme : des andern woll examinieren und die information überschiken.
der hexeryTerme : verdacht ist, soll durch das gricht ernstlich
examiniert und doruff mitt dem lähren seillTerme : uffzogenTerme :
werden. Der hAbréviation landvogtTerme : soll auch die kind1 eins
in abwäsenTerme : des andern woll examinieren und die information überschiken.
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