SSRQ FR I/2/8 139.12-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 139.12-1
License: CC BY-NC-SA
Catherine Destra – Anweisung
1648 August 5.
Edition Text
Gefangne
Catherine DestreyPerson: uber die bekhandte conflagrationTerm: der
hüßeren, hatt bekhendtTerm: , daß sie gott verlaugnetTerm: unnd dem bößen feindTerm:
gehuldigetTerm: habe. Gibt etliche an, die nit eines gutten namens syn
sollen. Sie sollen alle mit ihren confrontiertTerm: unnd wider die, so der
hexeryTerm: angeben worden, inquiriertTerm: werden.
hüßeren, hatt bekhendtTerm: , daß sie gott verlaugnetTerm: unnd dem bößen feindTerm:
gehuldigetTerm: habe. Gibt etliche an, die nit eines gutten namens syn
sollen. Sie sollen alle mit ihren confrontiertTerm: unnd wider die, so der
hexeryTerm: angeben worden, inquiriertTerm: werden.
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