SSRQ FR I/2/8 124.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 124.6-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Gendre-Motta – Interrogatoire
1647 janvier 10.
Texte édité
ThurnLieu : , 10ten jannuariiChangement de langue : latin 1647Date : 10.01.1647
HrAbréviation großgroßweibel1
HrAbréviation ReynoldtPersonne :
HrAbréviation TechtermanPersonne : , PossardtPersonne :
PythonPersonne : , SchallerPersonne :
Des GrangesPersonne : , von MontenachPersonne :
HrAbréviation großgroßweibel1
HrAbréviation ReynoldtPersonne :
HrAbréviation TechtermanPersonne : , PossardtPersonne :
PythonPersonne : , SchallerPersonne :
Des GrangesPersonne : , von MontenachPersonne :
[...]Non-pertinence éditoriale2
[p. 390]Saut de page
IbidemChangement de langue : latin
ßSolvitChangement de langue : latin.Ajout dans la marge de gauchea
Anni Motta alias GindronnaPersonne : , zu BösingenLieu : gebürtig,
jetzundTerme : wohnhafft zu St. WollffgangLieu : , hatt alle puncten
des wider sie der hexeryTerme : wegen uffgenomnen examinisTerme : Changement de langue : latin allerdingen gelaügnet. Vorbehalten, das sie gesagt, sie habe den
TrintzenPersonne : (in desselben huß sie offt gewesen), als er ihren
gesagt, er habe vernommen, man wolle sie auch ynziehenTerme : , zwar
widergesprochen unndt vermeldtTerme : , es müßten ettliche nacher
khommen unndt gefangen werden, aber es in kheiner
bößen meinung geredt. Dan sie nachwerthsTerme : ihne angesprochen,
als er sich dessen beschwärt hatt, erAjout au-dessus de la ligneb solle niehmandt anzeigen, das sie angezogner massen geredt habe. Gemelter
TrintzenPersonne : wie auch Willi WäberPersonne : unndt HuguenoldtsPersonne : hußfrauw thüyend ihren grob unrecht, wan sie sagend, das sie
sye verhexet, maleficiertTerme : oder etwas bößes angethan und
verursachet habe. Sye habe gott, ihren erlößer, nit verlaugnetTerme : ,
auch niehmahlen solche gedanckhen zu gemüth geführt. Den
bößen feindTerme : , darvon gott, der allmächtig, sie gnädig
bewahren wölle, niehmahlen gesehen. Ihr lieber eheman
selig, wollicher vor 16Période : 16 années oder 17 jahrenPériode : 17 années gestorben, wan derselb noch by leben wäre, so wurdt er die jenigen, die ihren
unrecht thundt unndt übell nachredend, woll geschwygen
unndt härnemmen. Sy aber als ein arme wittfrauwTerme : , glychwohlen sie wider dieselben, die sie häxTerme : gescholten, ihr khundtschafftTerme : uffgenommen, hab sie dannoch mangelhalb zyttlicher
[p. 391]Saut de pagegütteren sie nit rechtfertigenTerme : mögen. Aber gott weyßt, wie
sie ihren unrecht thüyendt. Unnd wie wohl gCorrection par-dessus, remplace : hcemelts HuguenoldtsPersonne :
hußfrauw offt mit ihren gebalgetTerme : uCorrection par-dessus, remplace : ddnndt derselben eheman
ihren vihl verwissenTerme : , habe sie doch ihren noch jehmandt was leydts
gethan. Als gemelter HuguenoldtPersonne : ihren einestTerme : neben der füwrblattenTerme : gesagt, sie solle syner frauwen, die sehr kranckh ligt,
die kranckheitTerme : benemmen, hab sie geandtworttet, sie könne es
nit thun. Dan sie ihren dieselbe gantz unndt gar weder vihl
noch wenig zugefügt, ihren auch kheine äschenTerme : endtgegen geblaßen, dardurch sie solte gekränckht werden. Inmassen
sie ohngeacht wyttlaüffiger examinationTerme : unndt erlittner
torturTerme : des lehren seilsTerme : gar nichts bekhennenTerme : wöllen, anzeigend, sie sye der hexeryTerme : unschuldig. Die ursach, warumb
sie letst verschinnen summerPériode : été gehn SchwartzenburgLieu : gangen,
sye, das ettliche ihren die ehr endtzogen unndt sieAjout au-dessus de la lignee under den
volckh argwöhnig gemacht. Also das sie dahin gezogen unndt
ettliche täg by ihrf baßenTerme : unndt gfätterynTerme : daselbsten
sich3 uffgehalten. NachwerthsTerme : aber, als sie ihr kummer
bestermassen vertriben, widerumb heimb khommen. Bittet
myn g hrngnädige herren umb gnad.
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