SSRQ FR I/2/8 127.18-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 127.18-1
License: CC BY-NC-SA
Jean Bondalla – Information und Anweisung
1647 May 8.
Edition Text
HAbbreviation landtvogtTerm: Outdent von UbersteinPlace: presentiertTerm: zwen gerichtsässenTerm: zu der
ledigenTerm: stell des statthaltersTerm: daselbsten. Pierre BallifPerson:
ist ernambset.
ledigenTerm: stell des statthaltersTerm: daselbsten. Pierre BallifPerson:
ist ernambset.
Idem klagtOutdent wider Jean BondallaPerson: , daß er mit ihme nit abmachen will
umb die buß wegen des schlaghandelsTerm: . ParsLanguage change: Latin behilfft sich
der urthellTerm: , deren er statt thun will unnd bittet umb ein
schynTerm: , damit ihme die vergangne procedurenTerm: an ehren nichts
schadend. Sie völlig von einanderen zu bringen, umb alles
sind geordnet hAbbreviation rritter von MontenachPerson: , hAbbreviation MeyerPerson: , unnd hatt ein
schynTerm: unvergrCorrection overwritten, replaces: layffenlichTerm: erlangt.
umb die buß wegen des schlaghandelsTerm: . ParsLanguage change: Latin behilfft sich
der urthellTerm: , deren er statt thun will unnd bittet umb ein
schynTerm: , damit ihme die vergangne procedurenTerm: an ehren nichts
schadend. Sie völlig von einanderen zu bringen, umb alles
sind geordnet hAbbreviation rritter von MontenachPerson: , hAbbreviation MeyerPerson: , unnd hatt ein
schynTerm: unvergrCorrection overwritten, replaces: layffenlichTerm: erlangt.
Metadata