SSRQ FR I/2/8 130.16-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 130.16-1
License: CC BY-NC-SA
Louis Andrey, Nicolas Cugniet – Anweisung
1647 July 5.
Edition Text
Gefangne
Louys Andrey surnommé BastalliardPerson: , de Chastel CrisouPlace: , resident riere FarvagniePlace: . Die gefangne1 hatt in der confrontation
ihme beständig vorgehalten, daß er mit ihren in der sectTerm: gsyn
sye, unnd ist das examenTerm: gar witlaüffig. Man soll mit der
völligen torturTerm: des keyßerlichen rechtensTerm: wider ihne fürfahrenTerm: .
ihme beständig vorgehalten, daß er mit ihren in der sectTerm: gsyn
sye, unnd ist das examenTerm: gar witlaüffig. Man soll mit der
völligen torturTerm: des keyßerlichen rechtensTerm: wider ihne fürfahrenTerm: .
Collard CugnietPerson: , den hatt die gefangne auch beständig angeben,
unnd ist etwas wichtigsTerm: im examenTerm: . Man muß noch zu
RyazPlace: bericht ynnemmen. Unnd ist er ohne das zum seilTerm: verfeltTerm: .
unnd ist etwas wichtigsTerm: im examenTerm: . Man muß noch zu
RyazPlace: bericht ynnemmen. Unnd ist er ohne das zum seilTerm: verfeltTerm: .
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