SSRQ FR I/2/8 130.16-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 130.16-1
Licence : CC BY-NC-SA
Louis Andrey, Nicolas Cugniet – Instruction
1647 juillet 5.
Texte édité
Gefangne
Louys Andrey surnommé BastalliardPersonne : , de Chastel CrisouLieu : , resident riere FarvagnieLieu : . Die gefangne1 hatt in der confrontation
ihme beständig vorgehalten, daß er mit ihren in der sectTerme : gsyn
sye, unnd ist das examenTerme : gar witlaüffig. Man soll mit der
völligen torturTerme : des keyßerlichen rechtensTerme : wider ihne fürfahrenTerme : .
ihme beständig vorgehalten, daß er mit ihren in der sectTerme : gsyn
sye, unnd ist das examenTerme : gar witlaüffig. Man soll mit der
völligen torturTerme : des keyßerlichen rechtensTerme : wider ihne fürfahrenTerme : .
Collard CugnietPersonne : , den hatt die gefangne auch beständig angeben,
unnd ist etwas wichtigsTerme : im examenTerme : . Man muß noch zu
RyazLieu : bericht ynnemmen. Unnd ist er ohne das zum seilTerme : verfeltTerme : .
unnd ist etwas wichtigsTerme : im examenTerme : . Man muß noch zu
RyazLieu : bericht ynnemmen. Unnd ist er ohne das zum seilTerme : verfeltTerme : .
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