SSRQ FR I/2/8 130.16-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 130.16-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Louis Andrey, Nicolas Cugniet – Anweisung
1647 luglio 5.
Testo editionale
Gefangne
Louys Andrey surnommé BastalliardPersona: , de Chastel CrisouLuogo: , resident riere FarvagnieLuogo: . Die gefangne1 hatt in der confrontation
ihme beständig vorgehalten, daß er mit ihren in der sectTermine: gsyn
sye, unnd ist das examenTermine: gar witlaüffig. Man soll mit der
völligen torturTermine: des keyßerlichen rechtensTermine: wider ihne fürfahrenTermine: .
ihme beständig vorgehalten, daß er mit ihren in der sectTermine: gsyn
sye, unnd ist das examenTermine: gar witlaüffig. Man soll mit der
völligen torturTermine: des keyßerlichen rechtensTermine: wider ihne fürfahrenTermine: .
Collard CugnietPersona: , den hatt die gefangne auch beständig angeben,
unnd ist etwas wichtigsTermine: im examenTermine: . Man muß noch zu
RyazLuogo: bericht ynnemmen. Unnd ist er ohne das zum seilTermine: verfeltTermine: .
unnd ist etwas wichtigsTermine: im examenTermine: . Man muß noch zu
RyazLuogo: bericht ynnemmen. Unnd ist er ohne das zum seilTermine: verfeltTermine: .
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